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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Werbeagentur 360° Konzept OHG
Stand: 01.01.2023

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche (gegenwärtige und künftige) Geschäftsbeziehungen zwischen 360° Konzept OHG (nachfolgend „Agentur“ genannt) und ihrem Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“ genannt). Sie sind Bestandteil aller Verträge mit der Agentur.
    Abweichende Bestimmungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart oder von der Agentur schriftlich bestätigt worden sind. Anders lautenden Regelungen, insbesondere in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, wird ausdrücklich widersprochen.
    Bei Bestellung von Leistungen und bei Abschluss von Verträgen erkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen ausnahmslos an. Irrtümer und Druckfehler vorbehalten.

§ 2 Gültigkeit von Angeboten

Angebote gegenüber Kunden sind unverbindlich und haben eine Gültigkeit von längstens 6 Wochen ab Erstellungsdatum. Nach Ablauf dieser Frist behält sich die Agentur das Recht vor, Preise für Leistungen zu überprüfen und ggf. anzupassen. Irrtümer und Änderungen sind vorbehalten. Alle Angebote betreffen die Kosten des jeweils gegenwärtigen Auftrags. Zusätzlich entstandene Fremdkosten, welche nicht ausdrücklich im Auftrag vereinbart sind, wie Foto-/ Bildnutzungsrechte, Materialkosten für Entwürfe, Muster, Kurierfahrten, u.s.w. werden gesondert in Rechnung gestellt.

§ 3 Rechnungsstellung & Zahlungsbedingungen

    Soweit nichts anderes vereinbart, sind alle Rechnungen innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum, ohne Abzug zahlbar. Wird die Zahlungsfrist überschritten, kann die Agentur Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschaden wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
    Die Vergütungen sind bei erbrachter Leistung fällig und ohne Abzug zahlbar. Die Agentur kann für alle Leistungen eine Vorauszahlung von 25% des Auftragswertes verlangen. Werden Leistungen in Teilen abgeliefert, so ist die entsprechende Teilvergütung jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, kann die Agentur Abschlagszahlungen vereinbaren.
    Fremdkosten können als komplette Vorauszahlung berechnet werden.
    Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden einschließlich der dadurch verursachten Mehrkosten werden dem Kunden berechnet.
    Wird eine Leistung erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vereinbart genutzt, ist der Kunde verpflichtet eine Vergütung für die zusätzliche Leistung zu zahlen.
    Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach den Stundensätzen der Agentur.
    Erteilte Aufträge sind nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung Festaufträge, wenn der Auftragsbestätigung nicht sofort widersprochen wird.

§ 4 Termine & Fristen

    Der Kunde trägt die Verantwortung einer rechtzeitigen Auftragsvergabe. Nachbesserungsfristen für Entwürfe oder Änderungen müssen dabei berücksichtigt werden.
    Verbindliche Liefertermine müssen stets schriftlich von der Agentur bestätigt werden. Kommt es zu einer Verzögerung seitens des Kunden, verschiebt sich der Liefertermin um die Verzögerungszeit.
    Lieferschwierigkeiten unserer Lieferanten, Höhere Gewalt, Aussperrung, Streiks, unverschuldetes Unvermögen, insbesondere unverschuldeter Maschinenstillstand, Strom- und Wasserausfall verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung oder berechtigen die Agentur ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden daraus Schadensersatzansprüche zustehen, wenn die Agentur an der Verzögerung kein Verschulden trifft.
    Bei Überschreitung der angegebenen Lieferfrist muss der Kunde eine angemessene Nachfrist einräumen, sofern es für ihn zumutbar ist und nicht durch die Art des Auftrages ausgeschlossen ist. Die Agentur ist in diesem Fall auch zu Teillieferungen berechtigt.

§ 5 Versand, Verpackung & Transport

    Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung durch eigene Mitarbeiter der Agentur bzw. Fahrzeuge erfolgt. Wird vom Kunden keine bestimmte Versandart ausdrücklich gewünscht, versendet die Agentur nach eigenem Ermessen.
    Verpackungs- und Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden.
    Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online sowie offline trägt der Kunde.

§ 6 Urheberrecht & Nutzungsrechte

    Alle kreativen Leistungen der Agentur wie z.B. Konzepte, Strategien, Kampagnen, Ideen, Texte, Fotos, Entwürfe, Layouts, Zeichnungen sowie auch Veranstaltungs- und Promotionsideen sind geistiges Eigentum der Agentur und somit durch das Urheberrecht geschützt. Dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Die von der Agentur erbrachten kreativen Leistungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Agentur weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
    Die Nutzungsrechte an den zur Nutzung ausgewählten kreativen Leistungen werden nach Auftragsabschluss und vollständiger Bezahlung der Leistung auf den Kunden übertragen und zwar in dem Umfang, wie dies im Angebot beschrieben oder im Auftrag dem Sinn nach vereinbart ist. Alle Rechte für ungenutzte kreative Leistungen (z.B. verworfene Entwürfe, Ideen) verbleiben bei der Agentur.
    Erweiterungen des Nutzungsumfangs, die im Angebot oder Auftrag nicht ausdrücklich vereinbart sind, erfordern die schriftliche Zustimmung der Agentur und sind gegebenenfalls honorarpflichtig. Dies gilt insbesondere bei nachträglichen Erweiterungen der Nutzung in Form von Auslandsnutzung, Weitergabe oder Verkauf an Dritte, Nutzung in einem zusätzlichen Unternehmen (auch in angeschlossenen oder verbundenen Unternehmen), Abwandlungen für neue Medien und dem Sinn nach anderen neuen Nutzungen. Gegen eine Gebühr können uneingeschränkte, zeitlich und örtlich unbegrenzte und auch exklusive Nutzungsrechte erworben werden, soweit keine Rechte Dritter enthalten sind. Die entsprechende Vereinbarung bedarf grundsätzlich der Schriftform.
    Bilder aus dritten Bildarchiven, sowie Text- und Musikdateien von Drittanbietern dürfen grundsätzlich nur im vereinbarten Umfang genutzt werden.
    Der Kunde haftet dafür, dass die von ihm gestellten Bild- oder Textdaten mit entsprechenden Nutzungsrechten ausgestattet sind.
    Für die Prüfung der Nutzungsrechte aller Druckvorlagen ist der Kunde allein verantwortlich.
    Die Agentur hat das Recht, alle ihre Arbeiten zu eigenen Werbezwecken zu nutzen und urheberrechtlich zu kennzeichnen. Diese Kennzeichnung hat so unauffällig wie möglich zu erfolgen.

§ 7 Eigentum & Rückgabepflicht

    An den Arbeiten von der Agentur werden soweit nichts anderes schriftlich vereinbart, nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind der Agentur spätestens 3 Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
    Bei Beschädigungen oder Verlust der Entwürfe, Reinzeichnungen oder Produktionsvorlagen hat der Kunde die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und auf Rechnung des Kunden.
    Die Agentur ist nicht verpflichtet Daten, Dateien und Datenträger herauszugeben. Auf Kundenwunsch kann eine gesonderte Vereinbarung schriftlich getroffen werden.
    Hat die Agentur dem Kunden Daten, Dateien und Datenträger zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung der Agentur verändert werden.
    Die Agentur haftet nicht für Mängel an Daten, Dateien und Datenträgern. Die Haftung ist ausgeschlossen bei Fehlern an Daten, Dateien und Datenträgern, die beim Datenimport auf das System des Kunden entstehen.
    Die von der Agentur gelieferte Ware oder übertragenen Nutzungsrechte sowie Layout oder Reinzeichnungsunterlagen jeglicher Art bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.

§ 8 Verantwortung für Inhalte

    Die Verantwortung für die inhaltliche und sachliche Richtigkeit, sowie Rechtschreibung und Festlegung der Schreibweisen liegt ausschließlich beim Kunden.
    Der Kunde verpflichtet sich, bei der Auswahl des inhaltlichen, sachlichen und sonstigen Informationsgehaltes geltendes Recht zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass weder allgemeine Schutzgesetze, Strafgesetze, Ordnungsvorschriften noch Rechte Dritter (insbesondere gewerbliche Schutzrechte, wie Patent-, Marken-, Kennzeichen-, Namens- oder Persönlichkeitsrechte) gleich welcher Art verletzt werden. Der Kunde ist verpflichtet die Agentur von Ansprüchen Dritter aufgrund der von ihm vorgegebenen Inhalte freizustellen, es sei denn der Kunde hat diese nicht zu vertreten.
    Mit seiner Freigabe des Musters/ Entwurfes erklärt der Kunde die endgültige Richtigkeit und übernimmt die Verantwortung für verbliebene Fehler, sofern es sich nicht um versteckte Mängel handelt.
    Für Fehler, die nach der Freigabe auftreten und nicht in den Verantwortungsbereich des Kunden fallen, haftet die Agentur im Rahmen ihrer AGB.

§ 9 Haftung

    Die Agentur haftet nur für Schäden, die von der Agentur selbst oder ihren Lieferanten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei geführt wurden. Dies gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung resultieren.
    Die Haftung ist ausgeschlossen bei Schäden, die durch Reparaturen oder sonstige Arbeiten Dritter entstehen, die von der Agentur nicht ausdrücklich genehmigt wurden.
    Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Kunden. Delegiert der Kunde im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an die Agentur, stellt er die Agentur von der Haftung frei.
    Der Kunde übernimmt mit der Abnahme des Auftrags jegliche Verantwortung für die Richtigkeit von Texten und Bildern.
    Die Agentur haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
    Die von der Agentur gesetzten Links auf der eigenen Homepage oder auf derer von Kunden haben inhaltlich nichts mit der Meinung der Agentur zu tun. Die Agentur ist nicht an der Erstellung des Designs oder der Inhalte beteiligt gewesen oder identifiziert sich damit, sofern es sich nicht um Kundenaufträge handelt, die dann als solches erkenntlich sind. Für deren Inhalte lehnt die Agentur jegliche Haftung ab.
    Der Kunde hat die Ware/ Leistung unverzüglich auf Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen. Erkennbare Mängel sind der Agentur unverzüglich, d.h. innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware/ Leistung schriftlich mitzuteilen. Ist ein Mangel, auf Grund der Beschaffenheit der Ware/ Leistung, erst später erkennbar, muss dieser ebenfalls spätestens eine Woche nach Entdeckung der Agentur schriftlich gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung/Ware als vertragsmäßig und mängelfrei abgenommen und geliefert.
    Zeigt der Kunde einen berechtigten Mangel rechtzeitig bei der Agentur an, hat die Agentur das Recht auf Nacherfüllung, d.h. nach ihrer Wahl Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung.

    Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet die Agentur nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist die Agentur von ihrer Haftung befreit, wenn sie ihre Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Kunden abtritt.
    Soweit die Agentur auf Veranlassung des Kunden Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet sie nicht für diese Leistungen und Ergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
    Die Agentur übernimmt für die erstellten Texte, Gestaltungen und Maßnahmen keine Rechtsprüfung. Diese Prüfung übernimmt der Kunde, sofern nichts anderes im Auftrag vereinbart ist.
    Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Kunden auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und der Agentur druckreif zurückzugeben. Die Agentur haftet nicht für vom Kunden übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Agentur.
    Bei Änderungen durch den Kunden nach der Freigabe gehen alle Kosten, einschließlich der Kosten für Maschinenstillstandes und Neueinstellung, zulasten des Kunden.
    Die von der Agentur erbrachten Leistungen basieren in der Regel auf den Vorgaben und Briefings des Kunden. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Kunden zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich.

§ 10 Rechtliche Prüfung

Die von der Agentur vorgeschlagenen Gestaltungen und Ideen werden nicht auf Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorschriften rechtsverbindlich überprüft. Namen, Logos oder Slogans können durch nationale oder internationale Markenrechte geschützt sein. Werbeaussagen können gegen Wettbewerbsrecht verstoßen. Eine rechtsverbindliche Prüfung durch die Agentur findet nicht statt und muss durch den Kunden erfolgen oder gesondert schriftlich beauftragt werden.

§ 11 Toleranzen und Farbabweichungen

Bei farbigen Produktionen in allen Druckverfahren gelten branchenübliche Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt sowie bei Nachbestellungen. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.

§ 12 Konkurrenzausschluss

    Die Agentur akzeptiert keine Regelungen zum Konkurrenzausschluss. Die Agentur ist ausdrücklich berechtigt, für gleiche und ähnliche Produkte und Hersteller tätig zu werden.

§ 13 Datenschutz

Für alle Aufträge gelten die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die vertrauliche Behandlung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen wird von der Agentur im Rahmen der branchenüblichen Weise sichergestellt.
§ 14 Schlussbestimmungen

    Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Standort der Agentur.
    Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehung inländischer Parteien maßgebliche deutsche Recht.
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB`s unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der AGB`s im übrigen nicht berührt. Ungültige Bestimmungen sind so umzudeuten oder so zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der hierbei beabsichtigte wirtschaftliche Zweck so weit wie möglich erreicht wird. Dasselbe gilt, wenn bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird. Die Vertragsparteien werden notwendige Änderungen, Ergänzungen oder Anpassungen des Vertrages im Geiste guter Zusammenarbeit und unter Berücksichtigung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen vornehmen.